Aktuelles
Ehescheidung. Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse
In den §§ 81 bis 98 Ehegesetz regelt der Gesetzgeber die Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens und der ehelichen Ersparnisse sowie die Abgeltung der Mitwirkung eines Ehegatten im Erwerb des anderen. Der vermögensrechtliche Anspruch auf Aufteilung des ehelichen Gebrauchsvermögens sowie der ehelichen Ersparnisse setzt voraus, dass die Ehe rechtskräftig geschieden, aufgehoben und nichtig erklärt wurde.
Neue Angehörigen-Vertretung für Gesundheit und Vermögen seit 01.07.2018
Das am 01.07.2018 in Kraft getretene Erwachsenenschutz-Gesetz bringt eine tiefgreifende Reform des bisherigen Erwachsenen-Vertretungsrechtes, insbesondere des Sachwalterschaftsrechtes. Nunmehr bieten die neuen Bestimmungen 4 verschiedene Rechtsinstrumente für den Verlust der Entscheidungsfähigkeit aufgrund einer psychischen Krankheit oder z.B. eines Unfalls.
Übergabevertrag – Abschaffung Pflegeregress
Mit 1. Jänner 2018 wurde das „Allgemeine Sozialversicherungsgesetz“ geändert. Es besagt, dass es grundsätzlich unzulässig ist, auf das Vermögen von Personen, die in stationäre Pflegeeinrichtungen aufgenommen wurden, zuzugreifen, um im Rahmen der Sozialhilfe die Pflegekosten abzudecken. Diese Einschränkung gilt auch für das Vermögen von Angehörigen, Erben und Geschenknehmern der zu pflegenden Person. Aus verfahrensrechtlicher Sicht dürfen vonseiten der zuständigen Bezirkshauptmannschaft keine Ersatzansprüche mehr geltend gemacht werden und laufende Regressverfahren sind einzustellen. Man könnte nun meinen, dass kein Regress mehr möglich ist. Aus den vom Gesetzgeber gewählten Begriffen ergeben sich jedoch eine Reihe von Ausnahmen, die zu einer Regressverpflichtung führen können.
Hauskauf und Treuhandschaft
Der Erwerb eines Hauses, Wohnung oder Grundstückes sind wesentliche Ereignisse im Leben der Menschen, mit denen erhebliche finanzielle Anforderungen verknüpft sind.