Der Erwerb eines Hauses, Wohnung oder Grundstückes sind wesentliche Ereignisse im Leben der Menschen, mit denen erhebliche finanzielle Anforderungen verknüpft sind.

Um den Kaufvorgang sicher abzuwickeln sind nachstehende Punkte zu beachten:

Rangordnung

Am Beginn des Kaufvorganges steht die Eintragung der „Rangordnung für die beabsichtigte Veräußerung“ durch den Verkäufer. Damit wird gleichsam der „erste Platz“ im Grundbuch reserviert. Das gibt dem Käufer die Sicherheit, dass keine belastenden grundbuchsrechtlichen Verfügungen (Doppelverkauf, Hypotheken, usw.) nach Zahlung des Kaufpreises durchgeführt werden. Die Eintragung der Rangordnung ist die Nagelprobe für die Seriosität des Verkäufers.

Kaufvertrag aufsetzten lassen

Den Kaufvertrag lassen Sie am besten von einem Rechtsanwalt oder Notar aufsetzen. In der Regel übernimmt der Käufer die Kosten für die Vertragserrichtung. Im Kaufvertrag steht natürlich der festgesetzte Preis. Darüber hinaus ist darin die „Aufsandungserklärung“ enthalten: Damit stimmt der Verkäufer zu, dass das Eigentumsrecht für den Käufer im Grundbuch eingetragen werden kann.

Überweisung des Kaufpreises

Es ist zwar möglich, den Kaufpreis direkt bar oder durch Überweisung zu bezahlen. In der Praxis kommt allerdings die Treuhandschaft am häufigsten vor. Dabei wird ein Rechtsanwalt oder Notar bestellt, an den der Käufer den Kaufpreis bezahlt.

Zug- um Zug Freigabe

Der Treuhänder überweist dem Verkäufer den Kaufpreis entweder ganz oder in Teilen erst, wenn etwa die Rangordnung an den Käufer übergeben wurde oder wenn z.B. Pfandrechte im Grundbuch gelöscht worden sind. Hierbei spricht man von der Zug-um-Zug-Freigabe. Bei neu zu errichtenden Immobilien werden Teilbeträge des Kaufpreises jeweils bei Erreichen bestimmter Baufortschritte überwiesen.

 

Darüber hinaus gibt es spezielle Punkte, die Sie beachten müssen, je nachdem ob Sie eine Altbauwohnung kaufen, eine Wohnung, die erst errichtet wird, ob Sie ein Einfamilienhaus erwerben, ein Reihenhaus oder eine unbebaute Liegenschaft. Sprechen Sie darüber jedenfalls mit einem Juristen Ihres Vertrauens.

Für nähere Informationen, sowie auch für die Vertragserrichtung und grundbücherlichen Durchführung desselben stehe ich gerne zur Verfügung!

Ihr
Hannes Hausbauer

Mag. Dr. Hannes Hausbauer
Rechtsanwalt mit Notariatsprüfung
Fachkanzlei für Immobilien-, Erb- und Familienrecht

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